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Entwicklung des Beruflichen Schulwesens in Ulm

Sonntagsgewerbeschule

In reichsstädtischer Zeit oblag die Ausbildung der Lehrlinge ausschließlich den Zünften und ihren Meistern, die auch für die Lehrinhalte und das Prüfungswesen zuständig waren. Als erste Vorläufer eines berufsbegleitenden Unterrichts für Lehrlinge sind die Anfang des 19. Jahrhunderts aufkommenden Sonntagsgewerbeschulen anzusehen, deren Besuch freiwillig war. So wurde 1808 von den beiden Lehrern Johannes Trostel und Johann Jakob Seybold in Ulm eine „sonntägliche Freischule” gegründet, die an Kenntnisse in Naturlehre, Geografie, Rechnen und Schreiben vermittelte. Diese Einrichtung blieb jedoch nur kurze Zeit bestehen. Ein Erlass des Königlichen Studienrats, der württembergischen Schulaufsichtsbehörde, vom 14. September 1825 forderte die größeren Städte im Königreich auf, die Errichtung von Sonntagsschulen für junge Handwerker einzuleiten und zu fördern. Nachdem sich Stadt- und Stiftungsrat über die Finanzierung verständigt hatten, konnte die Ulmer Sonntagsgewerbeschule am 2. April 1826 feierlich eröffnet werden. Der Unterricht umfasste die Fächer Rechnen, Zeichnen, Naturlehre, Geographie, Mechanik (Maschinenlehre) und allgemeine Technologie und war auf vier bis fünf Stunden an Sonntagen angelegt, wobei nach Möglichkeit die Gottesdienstzeiten ausgespart bleiben sollten. Die Nachfrage nach Schulplätzen war hoch. So lag die Gesamtzahl der Schüler zum 1. März 1829 schon bei 363 Schülern.


Jahresbericht der „sonntäglichen Freischule” 1808 (aus: StadtA Ulm, B 248/00 Nr. 1)

Transkription:
Bericht über den Erfolg der von den beiden Lehrern Johannes Trostel und Joh. Jak. Seybold unternommenen sonntäglichen Freischule. Beilage a)

Gleich bei Eröffnung dieser Schule fanden sich gegen zwanzig Schüler ein, und nach Verlauf eines Vierteljahrs stieg ihre Anzahl über vierzig. Sie verminderte sich aber wieder als der Frühling eintrat, der die jungen Gemüther ins Freie zu gehen anreizte, auch waren viele der Schüler nur aus Neugierde herbeigelaufen, und blieben wieder weg, als diese befriedigt war. Den Sommer hindurch waren es vier und zwanzig Schüler, von denen sich viele durch Fleiß auszeichneten. Gegenwärtig besuchen zwanzig die Schule, welche alle sehr viel Lernbegierde zeigen, auch zum Theil recht glückliche Anlagen haben; die meisten von ihnen sind seit dem Anfange der Schule da. Wir theilen Sie nach ihren Fähigkeiten und mitgebrachten Kenntnissen in zwei Klassen ein, die wechselweise den einen Sonntag von diesen, den anderen von jenem unterrichtet werden. Da der Unterrichtsstunden nur wenige sind, so lässt es sich leicht einsehen, daß die Gegenstände, die wir zu unserem Unterrichte wählen zu müssen glaubten, nicht weitläufig behandelt werden konnten, sondern nur immer das ausgewählt werden musste, was für unsere Schüler als künftige Professionisten am nützlichsten war. In der Naturgeschichte und Naturlehre wählten wir als Leitfaden den deutschen Kinderfreund von Wilmsen, den sich die meisten Schüler angeschafft haben, und giengen die Kapitel von den Produkten der Erde und den Naturerscheinungen mit Zusäzzen durch. In der Geographie folgte man, wo das, was ebengenanntes Buch über diesen Gegenstand enthält, nicht hinreichend war, dem ersten Cursus von Gaspari’s Erdbeschreibung. Nach einer allgemeinen Einleitung in die Geographie, und nach einer kurzen Übersicht von Europa gieng man Deutschland etwas weitläufiger durch, als die übrigen Länder Europas. Im Rechnen machte besonders die erste Klasse recht ordentliche Fortschritte. Als Lehrbuch wählte man das gemeinnüzige Rechenbuch (Altdorf), und kam mit ebengenannter Klasse bis zur Lehre von den Brüchen. Sehr häufig stellte man Übungen im Briefschreiben, in der Orthographie und Kalligraphie an; auch die ersten Anfangsgründe der deutschen Sprachlehre suchte man ihnen beizubringen.
Johannes Trostel, Schreibmeister am Gymnasium und Schullehrer
Joh. Jak. Seybold, Rechenmeister


Schülerverzeichnis der „Sonntäglichen Freischule” in Ulm, 1808

Schülerverzeichnis der „Sonntäglichen Freischule" in Ulm, 1808


Transkription (aus: StadtA Ulm, B 248/00 Nr. 01)

Verzeichnis der diese Schule besuchenden Schüler. Beilage b)

NameProfessionMeisterVater
1. Georg Paul DeffnerZeugschmiedSchererBrauknecht
2. Joh. Eberhard GözSchreinerMöschPfarrer +
3. Joh. Georg PlanertGoldschmieddessen VaterGoldschmied
4. Wilh. Karl Chr. HölderZukkerbäckerGukelenKlosterverwalter von Bebenhausen +
5. Joh. Marquard, aus GeislingenBürstenbinderHallerOelmüller +
6. Jak. KleinknechtSattlerBezzelerBek +
7. Johannes WelzGärtnerVaterGärtner
8. Konrad BonnakerSchneiderRumpus, d.Ä.Kaiserlicher Werber
9. Benedikt SchöllkopfSattlerRennerMühlenschauer
10. Christian Scherraus von LaupheimKupferschmiedKünkeleZiegler
11. Lorenz RommelHafnerVaterHafner
12. Joh. Eberhard WidmannSchuhmacherVaterSchuhmacher
13. Jak. HornungGärtnerVaterGärtner
14. Leonhard HornungGärtnerVaterGärtner
15. Philipp RauSattlerSautterMezger +
16. Joh. Friedr. Schmid von AufhausenSchuhmacherSchmidMaurer
17. Friedr. Ludw. Ferd. Hölder, Bruder des obigenBuchdrukkerBekerKlosterverwalter +
18. Daniel Naumann  Seifensieder
19. Ludwig KleinknechtSchüler der 3. Klasse Bek +
20. Joh. BeimerKupferhammerschmiedSchwenkTaglöhner

Die ersten acht dieser Jünglinge zeichnen sich durch gute Anlagen und Fleiß vorzüglich aus


Erlass des Königlichen Studienratsrats vom 14. September 1825 zur Errichtung von Sonntagsgewerbeschulen (aus: StadtA Ulm, B 246/00 Nr. 1)

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Transkription

Der Königliche Studienrath an das Königliche Oberamt Ulm

Eine der zweckmäßigsten Anstalten unserer Zeit sind ohne Zweifel die in mehreren größeren und kleineren Städten Deutschlands errichteten Sonntagsschulen für junge Handwerker, in welchen dieselben einen gemeinnüzigen Unterricht in Rechnen, Zeichnen, in der Naturlehre, Geographie, Mechanik/Maschinenlehre und der allgemeinen Technologie, Anleitung zum Entwerfen von Verdienstzetteln und Überschlägen, nach ihren Fähigkeiten, Bedürfnissen und ihrer Bestimmung erhalten. Sie geben den jungen Handwerkern und Gewerbsleuten nicht nur eine bessere Vorbereitung auf ihren zukünftigen Beruf, was bey den immer höher steigenden Anforderungen der Zeit an den Gewerbsfleiß sehr noth thut, sondern haben auch einen wohlthätigen Einfluß auf ihre Sittlichkeit, und halten sie von manchen Unordnungen ab.

In Stuttgardt wird mit nächstem eine solche Sonntagsschule, deren Einrichtung durch die Theilnahme und Unterstützung des hiesigen Stadtraths, der im Einverständnis mit dem Bürgerausschusse sowohl zur ersten Einrichtung, als zur Unterhaltung derselben eine bedeutende Summe bewilliget hat, möglich wird, und in welcher Handwerksgesellen und Lehrjungen an Sonn- und Feyertagen (mit Ausschluss der Festtage) in Stunden, die außerhalb der Zeit des Gottesdienstes fallen, in den obgenannten Fächern Unterricht erhalten sollen, eröffnet werden.

Die königlichen Oberämter, besonders in größeren und in solchen Städten, in welchen sich Lehrer und Hülfsmittel für eine solche Anstalt finden, werden nun aufgefordert, die Errichtung von Sonntagsschulen, in welchen Handwerksgesellen und Lehrjungen Unterricht in mehreren oder wenigen der oben angegebenen Fächer ertheilt würden, einzuleiten und möglichst zu fördern, namentlich die Stadt- und Stiftungsräthe zur Mitwirkung und Unterstützung zu veranlassen.

Die Centralleitung des Wohltätigkeitsvereins wird solche denjenigen Städten, die mit Nachweisung ihres Bedürfnisses, und unter Vorlegung eines Plans zur Errichtung von Sonntagschulen, an welchen immer mehrere arme Handwerksgesellen und Lehrjungen teilnehmen würden, sich an sie wenden, um so weniger verweigern, als die erste Idee zur Gründung solcher Anstalten von der erhabenen Stifterin des Wohltätigkeitsvereins der höchstseligen Königin Catharina Majestät ausgegangen ist.

Für einen gemeinnüzzigen technologischen Unterricht in diesen Sonntagsschulen werden vorläufig die Schriften des Professors Poppe[1] in Tübingen, namentlich seine specielle Technologie[2], sein technologischer Kinderfreund[3], und sein erst in diesem Jahre erschienenes technologisches Lesebuch zum Gebrauch in Bürger- und Realschulen[4], das in Verbindung mit seinen übrigen Schriften gut zu gebrauchen ist, empfohlen.

Man erwartet von den königlichen Oberämtern längstens innerhalb 2 Monaten Bericht über den Empfang dieser Aufforderung.

Stuttgardt den 14. September 1825

Auf besonderen Befehl.
Pro Copia*
K. Oberamt


[1] Johann Heinrich Moritz von Poppe: Mathematiker, Physiker, Technologe. Geboren: 16. Januar 1776, Göttingen. Gestorben: 21. Februar 1854, Tübingen.

[2] Johann Heinrich Moritz von Poppe: Lehrbuch der speciellen Technologie: vornehmlich zum Gebrauch b. akademischen Unterricht. Stuttgart/Tübingen 1819.

[3] Johann Heinrich Moritz von Poppe: Der technologische Reise- und Jugendfreund oder populäre Fabrikenkunde. Tübingen 1824/25 (3 Bände)

[4] Johann Heinrich Moritz von Poppe: Technologisches Lesebuch: über die wichtigsten und interessantesten Gegenstände der Kunst- und Manufakturlehre, sowohl zum Selbstunterricht für den Bürger und Landmann, als auch zum Gebrauch in Bürger- und Realschulen. Stuttgart 1825


Gewerbliche Fortbildungsschule

Nicht zu verwechseln mit den Sonntagsgewerbeschulen sind die nach dem württembergischen Volksschulgesetz vom 29. September 1836 vorgeschriebenen allgemeinen Sonntagsschulen. Artikel 3 dieses Gesetzes bestimmte die Sonntagsschulen als Fortsetzung der Volksschulen und Artikel 6 verpflichtete alle aus der Volksschule Entlassenen bis zum 18. Lebensjahr zum Besuch der Sonntagsschule, „soweit sie nicht eine höhere Lehranstalt oder eine Sonntags-Gewerbeschule besuchen oder einen anderen, nach dem Ermessen der Orts-Schulbehörde genügenden Unterricht erhalten”.

Auf Betreiben der 1848 gegründeten Zentralstelle für Gewerbe und Handel wurde 1854 in Ulm – wie auch in anderen größeren Orten Württembergs – eine gewerbliche Fortbildungsschule gegründet, die an Werktagen außerhalb der regulären Arbeitszeit meist in den Abend- oder frühen Morgenstunden Unterricht in Fächern wie Rechnen, Geometrie und technisches Zeichnen anbot.

Für die kaufmännischen Lehrlinge wurde eine Handelsabteilung angegliedert, in der ebenfalls außerhalb der Arbeitszeiten z.B. kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Korrespondenz und Fremdsprachen gelehrt wurden. Sonntagsgewerbeschule und gewerbliche Fortbildungsschule beruhten beide auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, unterschieden sich jedoch durch das bei der letztgenannten breitere Angebot bei höherem Schulgeld. Mit der Pensionierung von Dr. Nagel, dem Leiter der Fortbildungsschule, und der Übertragung der Leitung an Prof. Dr. Gustav Veesenmeyer (1814 – 1901), dem Vorsteher der Sonntagsgewerbeschule, wurden beide Einrichtungen im Jahr 1875 unter einem gemeinsamen Vorstand organisatorisch vereinigt.


Stundenplan der Fortbildungsschule 1863 (aus: StadtA Ulm, B 246/00 Nr. 2/2)


Erinnerungen des Ulmer Schlossermeisters Georg Maier an seine Lehrzeit 1870 – 1873 (aus: Hundert Jahre Ulmische Gewerbeschule, 1826-1926, 2. Aufl. Ulm 1926, S. 58)

„Während der Lehrzeit mußte auch die Fortbildungsschule besucht werden und zwar von abends 8 bis 1/2 10 Uhr. Ich will gleich gestehen, daß es für die Schüler, die im Winter viel im Freien arbeiten mußten und ganz erfroren in die Schule kamen, einen großen Kampf kostete in dem erwärmten Lokal wach zu bleiben, und auch bei mir gelang dies nicht immer. Wenn man bedenkt, daß man von früh 5 Uhr bis abends 7 Uhr gearbeitet hatte, erst um 10 Uhr nach der Schule ins Bett kam, so war das für junge Leute im Wachstum eine kurze Schlafenszeit und eine große, wenig erfolgreiche Anstrengung. Außer der Fortbildungsschule gab es noch eine Sonntagsschule, welche ich nicht besuchen konnte, da bei meinem Meister jeden Sonntag gearbeitet wurde.”


Fortbildungsschulen für Mädchen

1868 wurde eine „weibliche Fortbildungsschule” mit den Fächern Rechnen, Buchführung und geschäftliche Aufsätze, Schönschreiben und Französisch eingerichtet. 1875 kam mit der Frauenarbeitsschule eine weitere Fortbildungsschule für Mädchen hinzu, die jedoch als Vollzeitschule betrieben wurde und neben den allgemeinbildenden Fächern v. a. hauswirtschaftliche Fertigkeiten wie Nähen und Sticken vermittelte.


Einrichtung einer weiblichen Fortbildungsschule 1868 (aus: StadtA Ulm, B 248/00 Nr. 2)

Transkription
Ulms weibliche Fortbildungsschule
Die Einführung einer solchen Schule ist heute von dem Stiftungsrath und Bürgerausschuß in der Erwägung beschlossen worden, daß man damit einem unzweifelhaften Bedürfnis entgegenkomme. Die confirmierten Töchter sollen gegen ein äußerst mäßiges Schulgeld Gelegenheit erhalten, sich für das praktische Bedürfnis besser auszubilden ohne erheblichen Verlust ihrer Arbeitszeit.
Vorerst sollen in 6monatlichem Wintercursus folgende Fächer gelehrt werden.
1. Rechnen in wöchentlich 3 Stunden
2. Buchführung und geschäftliche Aufsätze in wöchentlich 6 Stunden
3. Schönschreiben in wöchentlich 1 Stunde
4. französische Sprache in wöchentlich 3 Stunden, falls sich eine entsprechende Theilnahme ergibt.

Die Fächer 1-3 werden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag abends von 4 ½ – 6 Uhr und am Mittwoch nachmittags von 2 – 6 Uhr, die französische Sprache aber zu einer anderen geeigneten Tagesstunde gelehrt werden. Das Schulgeld beträgt 4 Gulden und außerdem noch für die französische Sprache 2 Gulden.
Die Mädchen, welche diese in nächster Woche beginnende Schule zu besuchen beabsichtigen, wollen sich in den nächsten Tagen bei dem Herrn Decan Landerer melden.
Den 21. October 1868 Stiftungsrath


Als Begründung für die Einrichtung der weiblichen Fortbildungsschule werden genannt (StadtA Ulm, B 248/00 Nr. 02 Qu. 10)
„In der Fortbildungsschule sollen die hiesigen Töchter nicht blos Gelegenheit erhalten, das in der Schule Gelernte nicht zu vergessen, sondern sich für das praktische Leben vorzubereiten, sei es für den Beruf als Hausfrau oder als Gehilfin in einer Handlung, Fabrik oder bei der Bekleidung des Dienstes eines Telegraphisten, Eisenbahngehülfen etc.”


Gewerbe- und Handelsschulen als Pflichtschulen

Eine tiefgreifende Änderung des gewerblichen Schulwesens brachte das “Gesetz betreffend die Gewerbe- und Handelsschulen” vom 22. Juli 1906, das zum 1. April 1909 in Kraft trat und bis dahin von den Gemeinden umgesetzt werden musste. Es schrieb für alle Gemeinden mit durchschnittlich mindestens 40 männlichen Arbeitern unter 18 Jahren die Einrichtung von Gewerbe- und Handelsschulen im Tagesunterricht vor und verpflichtete die in gewerblichen und kaufmännischen Betrieben beschäftigten männlichen Arbeiter unter 18 Jahren zu einem dreijährigen Schulbesuch. Pro Schuljahr waren 280 Unterrichtstunden zu erteilen. Für die Arbeiterinnen und weiblichen Lehrlinge gab es hingegen keine gesetzliche Verpflichtung zum Berufsschulbesuch. Artikel 5 des Gesetzes räumte den Gemeinden lediglich die Möglichkeit ein, entsprechende Schulen für Mädchen einzurichten und den Schulzwang dann auch auf sie auszudehnen. Dazu war allerdings ein Beschluss des Gemeinderats mit Zustimmung der Ortsschulbehörde erforderlich. In den Jahren 1918 bis 1920 beschlossen Stadtrat und Gewerbeschulrat auf Initiative des „Verein weiblicher Handwerkmeisterinnen”, den obligatorischen Gewerbeschulunterricht für Mädchen in Ulm einzuführen. Im Frühjahr 1920 begann der erste Pflichtunterricht an der weiblichen Gewerbeschule für Putzmacherinnen (= Hutmacherinnen), Schneiderinnen und Näherinnen. Die Handelsschulpflicht für weibliche kaufmännische Angestellte wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom 21. Juli 1921 zum Frühjahr 1923 eingeführt. Aus Mangel an Lehrkräften und Schulräumen konnte die Schulpflicht in Ulm jedoch erst 1927/28 auf alle Gewerbezweige ausgeweitet werden. Teilweise widersetzten sich auch die Arbeitgeber von ungelernten Fabrikarbeiterinnen der Berufsschulpflicht. Erst das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 schrieb den Berufsschulbesuch einheitlich im Reich unabhängig vom Geschlecht vor.


Unterrichtsverteilung an der weiblichen Gewerbeschule für Schneiderinnen, Putzmacherinnen und Näherinnen 1920 (aus: StadtA Ulm, B 248/00 Nr. 3)

Unterrichtsverteilung an der weiblichen Gewerbeschule für Schneiderinnen, Putzmacherinnen und Näherinnen
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Unterrichtsverteilung an der weiblichen Gewerbeschule für Schneiderinnen, Putzmacherinnen und Näherinnen
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Ausdehnung der Berufsschulpflicht auf weibliche Beschäftigte und Lehrlinge 1927 (aus: StadtA Ulm, B 246/00 Nr. 11)


Gewerbeschulen für besondere Wirtschaftszweige

Neben den allgemeinen Gewerbe- und Handelsschulen gab es in Ulm auch besondere Schulen für einzelne Wirtschaftszweige und besondere Lebenssituationen. Zu nennen sind hier exemplarisch die 1872 auf dem Hofgut Böfingen gegründete und 1874/75 in die Stadt verlegte Landwirtschaftsschule mit einem Zuständigkeitsbereich für die Oberämter Ulm, Göppingen, Geislingen, Heidenheim, Blaubeuren, Ehingen, Laupheim und Biberach, die im Ersten Weltkrieg für Kriegsinvaliden eingerichtete „Verwundetenschule” mit handwerklichen und kaufmännischen Kursen sowie die 1919 gegründete, kunstgewerblich orientierte „Ulmer Schule“.


Geschichte der Landwirtschaftsschule in einer Festrede zum 100-jährigen Jubiläum 1972 (StadtA Ulm, G 6 VI 12.3)


Auszüge aus dem Jahresbericht der Ulmer Verwundetenschule 1918/1919 (StadtA Ulm, B 266/90 Nr. 1)

Flyer Verwundetenschule Ulm 1919
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Flyer Verwundetenschule Ulm 1919
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Flyer Verwundetenschule Ulm 1919
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Faltblatt der „Ulmer Schule”, ca. 1930 (StadtA Ulm, B 341/4 Nr. 1)

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Literatur

  • Kindl, Manfred: Die öffentlichen Schulen in Ulm, in: Hans Eugen Specker (Hg.): Ulm im Jahrhundert. (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm: Reihe Dokumentation 7). Ulm 1990, S. S. 442-463.
  • Hundert Jahre Ulmische Gewerbeschule 1826 – 1926. Ulm 1926
  • Roth, Karl: Die Entstehung und Entwicklung des gewerblichen und kaufmännischen Schulwesens in Württemberg. Stuttgart 1968.
  • Schmid, Georg: Württembergisches Gesetz betreffend die Gewerbe- und Handelsschulen. nach der Gesetzesbegründung, den Kommissionsberichten und den Kammerverhandlungen erläutert und mit den Vollzugsvorschriften und einem Sachregister. Stuttgart 1909.
  • Die Entstehung und Entwicklung der gewerblichen Fortbildungsschulen und Frauenarbeitsschulen in Württemberg, hg. von der Königlichen Kommission für die Gewerblichen Fortbildungsschulen. Stuttgart 1889
  • Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen. Stuttgart 1951
  • Beschreibung des Oberamts Ulm, Bd. I, hg. v. Statistischen Landesamt. Stuttgart 1897
  • Beschreibung des Oberamts Ulm, Bd. II, hg. v. Statistischen Landesamt. Stuttgart 1897

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Matthias Grotz (14. Oktober 2025). Entwicklung des Beruflichen Schulwesens in Ulm. ULMA. Abgerufen am 15. November 2025 von https://ulmarchiv.hypotheses.org/5661


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